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Die Voraussetzungen für eine OP Stabile Fehlsichtigkeit Abklärung bestehender Augenkrankheiten, keine Allgemeinerkrankungen wie z.B. Rheuma, Neurodermitis etc. Keine Einnahme von Medikamenten, die Einfluss auf die Heilung der Hornhaut haben könnten Der Patient/die Patientin sollte mindestens 18 Jahre alt sein Während einer Schwangerschaft / Stillzeit sollte keine OP durchgeführt werden.
In jedem Fall gilt:Vor der OP wird Ihr Arzt mit Ihnen ein persönliches Informations- und Beratungsgespräch führen. |
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